Häusliche Krankenpflege gem. § 37Abs. 1 SGB V Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
Häusliche Krankenpflege gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V Behandlungspflege zur Sicherung der Ziels der ärztlichen Behandlung Medikamentengabe RR und BZ messen Insulingabe Infusionstherapie Kompressionsstrumpfe an- und ausziehen Wundversorgung Stomaversorgung DK-pflege Port-Pflege intravenöse Therapie Parenterale Ernährung
Haushaltshilfe gem. § 38 Abs 1 SGB V
Häusliche Pflegehilfe nach §§ 36, 39, 45b und 124 SGB XI
Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI Bei Beziehern von Pflegegeld sowie bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe
Schulungen in der häuslichen Umgebung gem. § 45 SGB XI